Eine Erklärung
Durch das Sozialgesetzbuch IX hat die Teilhabe im Hinblick von Rehabilitation und Behindertenorganisationen eine politisch Bedeutung, welche die Menschen mit Behinderungen aktuell betrifft. Teilhabe wird als sozialpolitischer Kurs für Eigenbestimmung und Selbstverantwortung verstanden. Dieses Gesetzeswerk löst alte Pläne der Fürsorge und Versorgung im Hinblick auf Menschen mit Beeinträchtigung abschließend ab.
Als Beiträge zur Teilhabe zählen folgende Leistungen:
- Medizinischen Rehabilitation
- Förderung zur Partizipation am Arbeitsmarkt
- Unterhaltssicherung
- Ergänzende Leistungen
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Vor diesen Hintergrund ist Teilhabe als Aspekt der eigenbestimmten Integration von Menschen mit Beeinträchtigung zu sehen. Jeder Mensch mit Beeinträchtigung entscheidet somit selber, welche Leistungen in welcher Form oder Umfang die Person in Anspruch nehmen möchte.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Serviceorientierung, welche als Zielgruppe die Menschen mit Beeinträchtigung sieht. Damit werden die Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt gerückt. Zusätzlich werden die Serviceleistungen gebündelt, sodass die Menschen selbstständig entscheiden können und nicht mehr an verschiedenen Stellen nachfragen müssen. Dies ist ein Wandel und Paradigmenwechsel für die Menschen mit Beeinträchtigung von Fremdbestimmung zur Mündigkeit. Trotz der Mündigkeit verlieren die Menschen mit Beeinträchtigung nicht ihre Sonderstellung der Menschen mit Beeinträchtigung.
Dennoch ergibt die Etikettierung mit einen Status eine Teilung in behindert und nicht behindert. Dies ist zum einen Fluch, da sich Menschen mit Behinderung durch den Status der Behinderung manchen Vorurteilen konfrontiert sehen. Aber auch als Segen, da der Status der Behinderung einen Schutz und Fürsorge ergibt.
Der Begriff der Teilhabe ist im Sinne der Integration zu sehen, sodass Menschen mit Behinderung in das System der Menschen ohne Behinderung eingebettet werden und einen Nachteilsausgleich erhalten. So gibt der Nachteilsausgleich den Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit am Leben teilzuhaben. Der Begriff Empowerment bezeichnet die Entwicklung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Durch das Sozialgesetzbuch wird die Teilhabe im Hinblick von Rehabilitation und Behindertenorganisationen gestärkt.